Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Die Stadt Mittweida besitzt einen gültigen FNP.
Der Flächennutzungsplan schafft die räumlichen Voraussetzungen für die langfristige Stadtentwicklung in der Stadt Mittweida und der Gemeinde Altmittweida. Der Flächennutzungsplan stellt die vorhandenen und geplanten Nutzungen dar und dient so der langfristigen Steuerung der räumlichen Entwicklung.
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und besitzt gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern keine Rechtsverbindlichkeit. Aus seinen Darstellungen sind einerseits keine Rechtsansprüche, wie etwa Baugenehmigungen oder Baulandentwicklungen für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten.
Andererseits kann der Flächennutzungsplan z.B. für Bauvorhaben im Außenbereich sogar eine vorhabenhindernde Wirkung entfalten. Der Flächennutzungsplan besteht aus der Planzeichnung und dem Erläuterungsbericht.
Der Flächennutzungsplan ist in der Regel aktuell zu halten. Die hierzu erforderlichen Änderungen des Flächennutzungsplans erfolgen vor dem Hintergrund der Neubewertung städtischer und örtlicher Rahmenbedingungen (z.B. Neuausweisung von Baugebieten, Flächen für erneuerbare Energien etc.) und der Weiterentwicklung teilräumlicher Planungsziele.
Der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Mittweida ist seit dem 12.07.2006 rechtskräftig und kann zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung Mittweida im SG Stadtplanung, Rochlitzer Straße 3 eingesehen und erläutert werden.
Flächennutzungsplan
Erläuterungsbericht